Laut Finanzministerium ist der begünstigte Steuersatz in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen von 5 % bis einschließlich 31.12.2021 befristet. Somit gelten ab 2022 wieder die früheren Umsatzsteuersätze.
Im Bereich der Gastronomie gilt der Steuersatz iHv 5 Prozent bis einschließlich 31.12.2021 für die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Das kann neben den Gastronomiebetrieben auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben betreffen.
Ebenso bis zum 31.12.2021 bleibt die Umsatzsteuer für Übernachtungen
- in Hotels
- in anderen Beherbergungsbetrieben
- auf Campingplätze